ff-lo-2011-JPG-250          

 

"Fairfest" ist eine gute Möglichkeit Feste zu finden, bei denen die Veranstalter großen Wert auf ein gutes Fest legen.

Ein Auflistung der aktuell anstehenden "Fairfeste" und alle bisherigen Feste, die untere dem Siegel stattgefunden haben, finden Sie auf www.fairfest.de

Sowohl von Eltern als auch von Jugendlichen bekamen wir immer wieder die Frage zu hören "Wo kann ich mein Kind noch hingehen lassen?" bzw. "Wo kann ich als Jugendlicher noch hingehen, wo's nicht so extrem zugehht". Die Anwort darauf ist das "Fairfest"-Projekt, das im Jahre 2008 in Sigmaringen von der ju-max, der Polizeidirektion und der Suchtberatungsstelle entwickelt wurde. Mittlerweile wurde das Projekt vom Landkreis Tuttlingen übernommen.

Das Fairfest-Siegel steht bei Veranstaltungen für die Einhaltung des sogenannten "Codex", der folgendes beinhaltet:  

  1. Der Veranstalter nimmt bereits im Vorfeld mit Ordnungsamt und Polizei Kontakt auf und sorgt für die notwendigen Informationen der MitarbeiterInnen was die Einhaltung nachfolgender Bedingungen betrifft. Verantwortliche des Festes sind klar benannt, bleiben nüchtern (Vorbildfunktion) und sind stets erreichbar (Handy).
  2. Die Werbung für die Veranstaltung enthält keine Lockangebote für preiswerten Alkohol (Flatrate, Einheitspreise, trinkt 2 zahl 1, Mengenrabatte etc.). Alkohol steht in der Werbung nicht im Vordergrund, es finden keine Trinkanimationen oder Trinkspiele statt. Die Altersgrenzen werden bei der Alkoholabgabe konsequent eingehalten. Kein Alkoholausschank an Betrunkene!
  3. 3.      Geeignetes, geschultes und erkennbares Ordnungspersonal (Security, Mitarbeiter des Vereins, Sanitäter, Feuerwehr etc.) sind in und vor dem Veranstaltungsraum oder –gelände und sorgen für Sicherheit. Richtwert: Pro 50 Besucher 1 Ordner oder Mitarbeiter.
  4. Die Eingangskontrolle ist eindeutig geregelt und wird konsequent durch erkennbares und neutrales Ordnungspersonal durchgeführt. Das Mitbringen von Alkohol oder gefährlichen Gegenständen ist verboten. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättengesetzes sind obligatorisch. Betrunkene werden nicht eingelassen. Die Altersgruppen werden für die Getränkeausgabe und für die Anwesenheitszeiten sichtbar gekennzeichnet.
  5. Obwohl das Jugendschutzgesetz eine Erziehungsbeauftragung ermöglicht, werden nur permanent anwesende Eltern als Begleitperson für unter 16-jährige akzeptiert. Bei allen nichtbegleiteten Jugendlichen werden die Ausweise an der Eingangskontrolle einbehalten.
  6. Das Fest beinhaltet ein attraktives, dem Anlass und der Zielgruppe angemessenes, Programm.
  7. Das Hauptprogramm beginnt spätestens um 21:00 Uhr und endet spätestens um 1:30 Uhr. Getränkeausschank und Hintergrundmusik enden ½ Stunde vor Erreichen der Sperrzeit. Veranstaltungsende ist spätestens um 03.00 Uhr. Der Veranstalter begrüßt seine Gäste und verabschiedet sie am Ende der Veranstaltung.
  8. Es stehen mindestens drei attraktive alkoholfreie Getränke an der Bar zur Verfügung, die in gleicher Menge billiger sind, als das billigste alkoholische Getränk (z.B. Spezi und Apfelsaftschorle und Orangensaft).
  9. Der Eintrittspreis wird in voller Höhe bis um 1:00 Uhr verlangt. Bei Verlassen des Veranstaltungsraumes oder –geländes wird bei Rückkehr der volle Eintrittspreis erneut fällig („One-Way-Ticket“, verhindert den Konsum selbst mitgebrachter Alkoholika im Umfeld der Veranstaltung).
  10. Der Veranstalter stimmt der Veröffentlichung der Veranstaltungsdaten und den Kommentierungen zu seinem Fest im Internet auf www.fairfest.de zu.

 

WIr hoffen, dass sich viele neue Fairfest-Veranstalter finden!